Informationen zu Erasmus+ für Outgoings

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Bewerben Sie sich an einer unserer europäischen Partneruniversitäten um einen Studienplatz und bewerben Sie sich zusätzlich für eine Mobilitätsförderung. So können Sie mit Erasmus+ Ihren Auslandsaufenthalt im Rahmen des Studiums bis zu 24 Monate gefördert bekommen.

Bewerbungsfristen

15. März

für das folgende Wintersemester

1. September

für das folgende Sommersemester

Bewerbungsverfahren

Ein studienbezogener Auslandsaufenthalt im Rahmen des Erasmus+ Programms ist in der Regel freischussunschädlich. Zudem enfallen die Semesterbeiträge an der Partnerhochschule. Im Jurastudium mit Staatsexamen können nur wenige Leistungen aus dem Ausland anerkannt werden wie z.B.

  1. Europarecht;
  2. Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein;
  3. Fremdsprachenschein ist mit dem Erasmus-Auslandsaufenthalt abgegolten

Jurastudierende sollten mindestens 8 Semesterwochenstunden im Ausland absolvieren, um ihren Freischuss zu gewährleisten. Benötigt man diese jedoch nicht, genügen 10 bis 15 ECTS Credits, um den sog. Mobility Grant vom International Office zu erhalten. Allerdings sollte man immer 1 bis 2 Kurse mehr belegen, falls man einen Kurs nicht bestehen sollte. Die Partner sind in aller Regel so kulant, dass sie den Studierenden jedoch in diesem Fall ein sog „resit“ anbieten, also eine Wiederholung der nicht bestandenen Arbeit. 

Über die Finanzierung bzw. den Mobilitätszuschuss des Auslandsaufenthalts finden Sie weiter unten bei Schritt 3 nähere Informationen.

  • Schritt 1: Bewerbung und Nominierung

    Schritt 1a:

    Zunächst müssen Sie sich online über das Hochschulbüro für Internationales bewerben (Online-Bewerbung).

    Schritt 1b:

    Im Anschluss hiernach schicken Sie bitte folgende Unterlagen per Post, Mail oder persönlich an das Erasmus-Büro der Juristischen Fakultät:

    • Kopie der Onlinebewerbung
    • Lichtbild
    • Immatrikulationsbescheinigung
    • Tabellarischer Lebenslauf mit Kontaktdaten in englischer Sprache
    • Sprachnachweise/Sprachzeugnisse
    • Notenübersicht des bisher absolvierten Jurastudiums
    • ggf. weitere Nachweise über besondere Qualifikationen
  • Schritt 2: (Online-)Bewerbung an der Partneruniversität

    Wenn Ihre Bewerbung von der Partneruniversität angenommen wurde, erhalten Sie von dieser eine Bestätigungsmail und müssen ggf. weitere Unterlagen einreichen. In der Regel handelt es sich dabei um eine student application form und ein Learning Agreement. Einige Partnerhochschulen verlangen u.a. auch ein Transcript of Records (Notenspiegel), ein Motivationsschreiben und gegebenenfalls einen Nachweis über die Kenntnisse der Lehrsprache. Weitere notwendige Formulare finden Sie auf den Seiten der Partnerhochschulen.

  • Schritt 3: Mobilitätszuschuss

    Für die Gewährung eines Mobilitätszuschusses (300-450€/Monat) ist ein Antrag beim Hochschulbüro für Internationales notwendig. Dieser Antrag sollte allerdings erst nach der Bewerbung um einen Auslandsstudienplatz beim Erasmus-Büro gestellt werden. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen zum Mobilitätszuschuss direkt an das Hochschulbüro für Internationales.

    Detaillierte Informationen zum Antrag auf den Mobilitätszuschuss finden Sie hier.

  • Schritt 4: Beurlaubung

    Sobald der Auslandsaufenthalt gesichert ist, sollten Sie sich beurlauben lassen, um an der Leibniz Universität Hannover von der Entrichtung Ihres Semesterbeitrags befreit zu werden. An der Partneruniversität müssen i.d.R. keine Studiengebühren gezahlt werden. Eventuell können jedoch Kosten für ein Semesterticket oder ähnliches anfallen.

    Informationen zur Beurlaubung und entsprechende Antragsformulare finden Sie hier.

  • Auswahlkriterien

    Die Bewerbungen werden von uns nach dem Ende der Bewerbungsfrist geprüft und anhand ihres Gesamteindruckes beurteilt. Die wichtigsten Kriterien hierbei sind:

    1. Formale Voraussetzungen
      In einem ersten Schritt überprüfen wir, ob alle nötigen Unterlagen eingereicht worden sind.
    2. Mindeststudiendauer von 2 Semestern
    3. Sprachkenntnisse
      Jede Partneruniversität verlangt ein bestimmtes Sprachniveau. Dieses muss spätestens bei Antritt des Aufenthaltes erreicht sein. Wir überprüfen, ob dieses Sprachniveau vorhanden ist, und wenn nicht, wie dieses von der Bewerberin oder dem Bewerber noch erreicht werden könnte.
      Sollten die nötigen Sprachkenntnisse der Bewerber/Innen nicht ausreichen, raten wir den Studierenden das Auslandssemester für 1-2 Semester zu verschieben, um die nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben. Somit haben alle Studierenden an der Juristischen Fakultät die Möglichkeit seinen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus früher oder später zu realisieren. 
    4. Akademische Leistungen / Notendurchschnitt
    5. Motivation für den Auslandsaufenthalt und dessen Bedeutung für den beruflichen Werdegang
      Die Studierenden geben bei ihrer Erasmus Bewerbung drei Wunschuniversitäten nach Prioritäten an.